Mehr Sicherheit & kein Papierkram: Arbeitsschutz–Unterweisungen, die Ihr Geschäft nicht aufhalten!
Warum es die meisten Geschäftsführer nicht schaffen, ihre Mitarbeiter ohne hohen Aufwand gesetzeskonform zu unterweisen...

Eine Botschaft von Carlo Kanngießer & Tim Gruber
Gründer von digital–unterweisung.de
Mehr Sicherheit & kein Papierkram: Arbeitsschutz–Unterweisungen, die Ihr Geschäft nicht aufhalten!
Warum es die meisten Geschäftsführer nicht schaffen, ihre Mitarbeiter ohne hohen Aufwand gesetzeskonform zu unterweisen...
Eine Botschaft von Carlo Kanngießer & Tim Gruber
Gründer von digital–unterweisung.de
Liebe Unternehmer,
wenn es Ihnen wie den meisten Inhaber oder Geschäftsführern aus der SHK- und Elektrobranche geht, dann kennen sie diese Probleme sicher sehr gut:
Problem 1
Sie wissen, dass Sie all Ihre Mitarbeiter nach §12 Arbeitsschutzgesetz jährlich unterweisen müssen, lassen Ihr Fachpersonal allerdings oft aus Zeitmangel nur unterschreiben, dass unterwiesen wurde.
Problem 2
Sie setzen Ihre Unterweisung zwar jährlich selber um, aber haben damit immer wieder sehr hohen Organisationsaufwand und Umsatzeinbußen durch Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der relevanten Inhalte für Ihre Branche.
Problem 3
Wenn Sie dann eine Unterweisung einplanen und durchführen, ist es fast ein Ding der Unmöglichkeit alle Mitarbeiter zum geplanten Termin zusammen zu bekommen, da immer wieder etwas anderes dazwischen kommt - Urlaub, Krankheit, Berufsschule oder ein wichtiger Notdiensteinsatz.
Keine Sorge, so geht es den meisten da draußen!
Warum Ihre bisherigen Unterweisungen zu hohen Strafen führen können!
Viele Inhaber und Geschäftsführer von SHK- und Elektrobetrieben fühlen sich oft sicher, indem sie ihre Angestellten jährlich für etwa 20 Minuten – meist in einer amateurhaften Weise und kurz vor der Betriebsfeier – über die Gefahren am Arbeitsplatz informieren.

Im Falle eines Unfalls oder einer Kontrolle werden gerade diese unzureichenden oder mangelhaften Schulungen sichtbar und können für die Geschäftsführung zu hohen Geldstrafen und bis zur Betriebsschließung führen.

Lassen Sie es gar nicht so weit kommen!
Eigentlich wissen Sie ganz genau, dass Ihr aktuelles Vorgehen nicht ausreichend ist!
Das wahre Problem ist doch, dass Sie neben dem stressigen Tagesgeschäft eigentlich gar keine Zeit und Lust haben, die Inhalte aufzubereiten, zu unterweisen und alles regelkonform zu dokumentieren.
Das schreibt der Gesetzgeber vor:
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter zu unterweisen, eine Gefährdungsbeurteilung sowie die entsprechenden Betriebsunterweisungen zu erstellen.
Nachfolgend finden Sie zwei wesentliche Ausschnitte aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung, die deutlich machen, welche Anforderungen der Gesetzgeber an Sie als Geschäftsführer oder Inhaber stellt:
§12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Wann muss unterwiesen werden?
"Sie müssen bei jeder Neueinstellung vor Aufnahme der Tätigkeit unterweisen, außerdem die gesamte Belegschaft mindestens einmal im Jahr, Azubis mindestens zweimal im Jahr und natürlich alle Mitarbeiter unterweisen, die einen Unfall hatten oder die kurz davor waren."
Folge: Diese Häufigkeit ist nur mit extrem hohem Organisationsaufwand, enormen Kosten sowie hohem Umsatzverlust umsetzbar, da der Betrieb während dieser Maßnahmen stillsteht.
§12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Wie muss unterwiesen werden?
"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, muss der Arbeitgeber ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen."
Folge: Sie müssen als Unternehmer also auch Ihre ausländische Mitarbeiter mit eingeschränkten Deutschkenntnissen in verständlicher (Landes-) Sprache unterweisen und auch überprüfen, ob sie die Inhalte verstanden haben. Das ist mit "klassischen" Präsenzunterweisungen kaum umsetzbar.

Fazit:
Sollte der Gesetzgeber nach einer Prüfung feststellen, dass die Unterweisung nicht vollständig und ausreichend durchgeführt oder überhaupt nicht stattgefunden hat, drohen hohe Strafen.
Egal wie man es dreht und wendet, Arbeitssicherheit ist für die meisten Inhaber und Geschäftsführer in der Praxis kaum umsetzbar oder mit enormen Kosten und Aufwand verbunden.

Es gibt aber Hoffnung....

Eigentlich wissen Sie ganz genau, dass Ihr aktuelles Vorgehen nicht ausreichend ist!
Das wahre Problem ist doch, dass Sie neben dem stressigen Tagesgeschäft eigentlich gar keine Zeit und Lust haben, die Inhalte aufzubereiten, zu unterweisen und alles regelkonform zu dokumentieren.
Das schreibt der Gesetzgeber vor:
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter zu unterweisen, eine Gefährdungsbeurteilung sowie die entsprechenden Betriebsunterweisungen zu erstellen.
Nachfolgend finden Sie zwei wesentliche Ausschnitte aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung, die deutlich machen, welche Anforderungen der Gesetzgeber an Sie als Geschäftsführer oder Inhaber stellt:
§12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) - Wann muss unterwiesen werden?
"Sie müssen bei jeder Neueinstellung vor Aufnahme der Tätigkeit unterweisen, außerdem die gesamte Belegschaft mindestens einmal im Jahr, Azubis mindestens zweimal im Jahr und natürlich alle Mitarbeiter unterweisen, die einen Unfall hatten oder die kurz davor waren."
Folge: Diese Häufigkeit ist nur mit extrem hohem Organisationsaufwand, enormen Kosten sowie hohem Umsatzverlust umsetzbar, da der Betrieb während dieser Maßnahmen stillsteht.
§12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Wie muss unterwiesen werden?
"Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, muss der Arbeitgeber ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen."
Folge: Sie müssen als Unternehmer also auch Ihre ausländische Mitarbeiter mit eingeschränkten Deutschkenntnissen in verständlicher (Landes-) Sprache unterweisen und auch überprüfen, ob sie die Inhalte verstanden haben. Das ist mit "klassischen" Präsenzunterweisungen kaum umsetzbar.

Fazit:
Sollte der Gesetzgeber nach einer Prüfung feststellen, dass die Unterweisung nicht vollständig und ausreichend durchgeführt oder überhaupt nicht stattgefunden hat, drohen hohe Strafen.
Egal wie man es dreht und wendet, Arbeitssicherheit ist für die meisten Inhaber und Geschäftsführer in der Praxis kaum umsetzbar oder mit enormen Kosten und Aufwand verbunden.

Es gibt aber Hoffnung....

Die LÖSUNG ist klar:
Nur ein professionelles Unterweisungskonzept, zugeschnitten auf Ihre Branche, ermöglicht es Ihnen die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und ohne großen Aufwand zu unterweisen.
Es wird Ihnen leichter fallen, Umsatzeinbußen durch Stillstand auf Baustellen zu vermeiden, die Rechtssicherheit zu erhöhen und Ihren Organisationsaufwand als Geschäftsführer drastisch zu reduzieren.
Um diese Ziele zu erreichen, brauchen Sie:
Eine Anwendung, mit der Ihre Mitarbeiter zeit- und ortsunabhängig unterwiesen werden, ohne dass Sie sich selber darum kümmern müssen.
Ein System, bei dem alle Inhalte immer auf dem neusten Stand sind, Ihre Mitarbeiter fristgerecht geschult und alle Unterweisungsergebnisse automatisch dokumentiert werden.
Eine einfache Übersicht, mit der Sie auf Knopfdruck über den aktuellen Stand der Unterweisungen informiert werden, ohne dass Sie lange suchen müssen.
Reduzieren Sie jetzt Ihren Aufwand und Ihr Risiko durch digitale Mitarbeiterunterweisung!
Die LÖSUNG ist klar:
Nur ein professionelles Unterweisungskonzept, zugeschnitten auf Ihre Branche, ermöglicht es Ihnen die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und ohne großen Aufwand zu unterweisen.
Es wird Ihnen leichter fallen, Umsatzeinbußen durch Stillstand auf Baustellen zu vermeiden, die Rechtssicherheit zu erhöhen und Ihren Organisationsaufwand als Geschäftsführer drastisch zu reduzieren.
Um diese Ziele zu erreichen, brauchen Sie:
Eine Anwendung, mit der Ihre Mitarbeiter zeit- und ortsunabhängig unterwiesen werden, ohne dass Sie sich selber darum kümmern müssen.
Ein System, bei dem alle Inhalte immer auf dem neusten Stand sind, Ihre Mitarbeiter fristgerecht geschult und alle Unterweisungsergebnisse automatisch dokumentiert werden.
Eine einfache Übersicht, mit der Sie auf Knopfdruck über den aktuellen Stand der Unterweisungen informiert werden, ohne dass Sie lange suchen müssen.
Reduzieren Sie jetzt Ihren Aufwand und Ihr Risiko durch digitale Mitarbeiterunterweisung!
Jetzt kostenloses Erstgespräch sichern!
In unserem kostenlosen Erstgespräch werden wir über Ihr aktuelles Vorgehen sprechen und Sie erfahren, wie sie Ihre Unterweisungspflicht künftig gesetzeskonform, kosteneffizient und deutlich einfacher durchführen können.
PS: Im unteren Teil dieser Seite finden Sie weiterführende Informationen und Fallstudien, die Ihnen zeigen, wie wir bereits anderen Inhabern und Geschäftsführern aus Ihrer Branche geholfen haben.
Lösungen
Erfahren Sie mehr über die zahlreichen Vorteile, die Ihnen unsere digitale E-Learning Plattform bietet und wie Sie als Inhaber oder Geschäftsführer, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter langfristig profitieren können.
Ressourcen
Sie möchten mehr Informationen zu uns oder unseren Dienstleistungen erhalten? Dann stöbern Sie gerne in unserer Bibliothek und laden Sie sich mit einem Klick unsere kostenlosen PDF-Reports, -Ratgeber und -Checklisten herunter.
Unsere Referenzen
In den letzten Monaten konnten wir bereits zahlreichen SHK- und Elektrobetrieben dabei helfen, ihre Prozesse zu digitalisieren. Finden Sie heraus, welche Branchenlösungen wir erfolgreich mit unseren Kunden umgesetzt haben!
Über uns
Wir unterstützen Unternehmen im Arbeitsschutz, indem wir digitale Unterweisungen anbieten, die kostengünstig, effizient und flexibel durchgeführt werden können. Aufgrund fundierter Branchenkenntnisse und Erfahrung wissen wir genau, mit welchen Herausforderungen und Hürden die Betriebe aus der SHK- und Elektrobranche zu kämpfen haben.
So läuft eine Zusammenarbeit ab
Sparen Sie sich dauerhaft Zeit und Geld mit maßgefertigten Arbeitssicherheit-Unterweisungen, die Ihr Geschäft nicht aufhalten!
Kostenloses Erstgespräch
Buchen Sie ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch, bei dem wir ausführlich auf Ihre individuellen Fragen und spezifischen Anforderungen eingehen.
Demo-Call mit einem Experten
Sie erleben in Echtzeit LIVE am Bildschirm, wie unsere Unterweisungsplattform aussieht, funktioniert und sich für Sie und Ihre Mitarbeiter anfühlt.
Einführung der Software
Nachdem wir uns für eine Zusammenarbeit entschieden haben, planen wir einen 20-minütigen Einführungstermin, um die Plattform anzupassen und zu erklären.
Einfache Unterweisung
Herzlichen Glückwunsch! Sie unterweisen Ihre Mitarbeiter ab sofort digital, zeit- und ortsunabhängig und sparen viel Zeit und Aufwand durch unsere Plattform.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Sicherheitsunterweisung im Arbeitsschutz überhaupt verpflichtend?
Ja, Arbeitgeber haben nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes die Pflicht, ihre Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Die Sicherheit der Belegschaft sollte die höchste Priorität eines jeden Betriebs sein, da die Haftungsrisiken nicht nur bei Unfällen sehr groß sind.
Wie oft muss ein Unternehmen seine Mitarbeiter unterweisen?
1. Allgemeine Unterweisungen: Nach § 12 ArbSchG müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Diese Unterweisungen sollten bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder bei einer Änderung der Arbeitsabläufe erfolgen, mindestens jedoch einmal jährlich!
2. Spezielle Unterweisungen: Für bestimmte Tätigkeiten, wie z.B. das Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, sind spezielle Unterweisungen erforderlich.
3. Unterweisungen für temporäre Fachkräfte oder Leiharbeiter: Auch temporäre Mitarbeiter und Leiharbeiter müssen angemessen unterwiesen werden. Diese Unterweisungen sollten bei Arbeitsbeginn stattfinden und sich auf spezifische Risiken und Schutzmaßnahmen am jeweiligen Arbeitsplatz konzentrieren.
4. Unterweisung von Fremdsprachlern: Die Unterweisungen sollten in einer Sprache erfolgen, die die Fremdsprachler verstehen. Dies kann bedeuten, dass Übersetzungen oder Dolmetscherdienste erforderlich sind.
5. Unterweisung von Auszubildenden (Azubis): Azubis müssen von Anfang an über alle relevanten Sicherheitsaspekte ihres Berufsfeldes und Arbeitsplatzes informiert werden. Dies umfasst oft allgemeine Sicherheitsregeln, den Umgang mit speziellen Maschinen und Werkzeugen sowie Verhaltensregeln bei Gefahrensituationen. Da Auszubildende neu in der Arbeitswelt sind, ist es wichtig, die Unterweisungen regelmäßiger zu wiederholen und auf dem neuesten Stand zu halten.
Welche Vorteile bietet mir digital-unterweisung?
Das innovative E-Learning ist speziell auf die Anforderungen der SHK- und Elektrobranche ausgerichtet. Es bereitet Ihre gesamte Belegschaft zeit- und ortsunabhängig erfolgreich darauf vor, Verletzungen und Gefahren im Arbeitsalltag zu vermeiden.
Um Ihnen als Inhaber oder Geschäftsführer viel Zeit und Geld einzusparen, enthalten unsere maßgeschneiderten Inhalte ein ganzheitliches Konzept mit allen wichtigen Schulungen und Vorlagen.
Unsere Softwarelösung bringt außerdem mehr Struktur und Ordnung in Ihren Arbeitsschutz, sodass Sie jederzeit den Lernfortschritt Ihrer Mitarbeiter einsehen können.
Da wir mit zertifizierten Arbeitsschutzexperten zusammenarbeiten, haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, individuellen Support für Ihre Themen zu erhalten.
Erfüllt digital-unterweisung die gesetzlichen Anforderungen?
Unsere Softwarelösung erfüllt die Anforderungen an einer Online-Plattform nach DGUV Regel 100-001. Sämtliche Inhalte wurden in Zusammenarbeit mit einer zertifizierten Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt und werden regelmäßig aktualisiert.
Was sagen die Berufsgenossenschaften (BG) zu digitalen Unterweisungen?
Die Berufsgenossenschaften unterstützen grundsätzlich den Einsatz digitaler Unterweisungen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bitte beachten Sie, dass betriebsspezifische Inhalte, wie beispielsweise der Umgang mit speziellen Gefahrstoffen oder die Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Abstürze, teilweise durch Präsenzschulungen ergänzt werden müssen. Auch in diesen Fällen stehen wir Ihnen gerne mit Unterstützung zur Verfügung.
Welche Schulungsinhalte stehen mir zur Verfügung?
Unsere Lösung deckt alle relevanten Bereiche für Ihre Handwerker und Büromitarbeiter ab, einschließlich Lernerfolgskontrollen und Zertifizierungen. Dazu gehören speziell entwickelte Unterweisungsinhalte wie "Erste-Hilfe", "Verhalten im Notfall", "Die fünf Sicherheitsregeln" und viele weitere Themen.
Diese Inhalte wurden von zertifizierten Experten maßgeschneidert für die Branchen Sanitär, Heizung, Klima (SHK) und Elektrotechnik entwickelt und werden individuell an die jeweiligen Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiter angepasst. Mehr dazu erfahren Sie im kostenfreien Erstgespräch.
Was kostet mich die Softwarelösung von digital-unterweisung?
Die Kosten unserer Softwarelösung lassen sich nicht pauschal festlegen, da wir großen Wert darauf legen, individuell auf die Bedürfnisse und Anforderungen Ihres Unternehmens einzugehen. Um herauszufinden, ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten überhaupt Sinn macht, würden wir gerne in einem persönlichen Gespräch mehr über Ihre Anforderungen erfahren und gemeinsam erarbeiten, wie und ob unsere Softwarelösung Sie optimal unterstützen kann.
Ich setze schon eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Sicherheitsbeauftragten ein?
Das Vorhandensein einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Unternehmen ist ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Implementierung unserer digitalen Lösung kann jedoch die Arbeit Ihres Sicherheitsbeauftragten ergänzen und gegebenenfalls ganz ersetzen - je nachdem, wie sich die Zusammenarbeit mit Ihrem Experten gestaltet. Hier kann aber nicht selten viel Zeit und Geld eingespart werden. Gerne beraten wir Sie hierzu in einem kostenfreien und unverbindlichem Erstgespräch.
Die jährliche Unterweisung fand erst vor kurzem statt: Warum lohnt sich digital-unterweisung trotzdem?
Selbst wenn Ihre jährliche Unterweisung erst kürzlich stattgefunden hat, bietet die Nutzung von digital-unterweisung zahlreiche Vorteile. Hier einige Gründe, warum sich der Einsatz unserer digitalen Lösung für Ihr Unternehmen trotzdem lohnt:
1. Kontinuierliche Aktualisierung: Im Gegensatz zu traditionellen, jährlich stattfindenden Präsenzunterweisungen ermöglicht digital-unterweisung eine laufende Aktualisierung der Inhalte. Gesetzesänderungen, neue Sicherheitsstandards oder spezifische Anforderungen werden umgehend integriert. Dies stellt sicher, dass Ihr Team stets auf dem neuesten Stand bleibt.
2. Flexibilität und Zugänglichkeit: Mit digital-unterweisung haben Ihre Mitarbeiter die Möglichkeit, Schulungsinhalte jederzeit und von überall aus abzurufen. Dies erhöht die Flexibilität und ermöglicht es den Mitarbeitern, sich nach ihrem eigenen Zeitplan weiterzubilden, was besonders in dynamischen Arbeitsumgebungen wie in der SHK- und Elektrobranche von Vorteil ist. Wie Sie sicher wissen, ist es oftmals nicht ganz leicht, überhaupt alle Mitarbeiter zu den Präsenzunterweisungen zusammenzubekommen, da immer etwas dazwischen kommt: Urlaub, Krankheit, ein wichtiger Kunde, Notdienst, etwas Privates, Berufsschule...
3. Effizienzsteigerung: Unsere digitale Unterweisungen sind interaktiver und benutzerfreundlicher gestaltet als traditionelle Schulungsformate. Dies erhöht die Lernmotivation und führt zu einem besseren Verständnis der Inhalte. Zudem ermöglicht die digitale Form eine schnellere Durchführung und spart Zeit, die anderweitig genutzt werden kann.
4. Dokumentation und Nachweisbarkeit: Unsere Plattform bietet detaillierte Tracking- und Berichtsfunktionen, die eine lückenlose Dokumentation der absolvierten Unterweisungen gewährleisten. Automatische Zertifizierungen, Führerschein- und Lernerfolgskontrollen sind integrierte Funktionen, die nicht nur die Verwaltung vereinfachen, sondern auch die Nachweisbarkeit gegenüber Aufsichtsbehörden und bei Audits verbessern. Diese Aspekte unterstützen die Sicherstellung der Qualität und Effektivität der Schulungen.
5. Sofortige Unterweisung neuer Mitarbeiter und häufigere Schulung für Azubis: Ein weiterer entscheidender Vorteil von digital-unterweisung ist die Möglichkeit, neue Mitarbeiter unmittelbar nach ihrem Eintritt in Ihr Unternehmen zu unterweisen - so wie es auch der Gesetzgeber vorschreibt. Zudem können Auszubildende, die eine intensivere Betreuung benötigen, gemäß den gesetzlichen Anforderungen zweimal jährlich geschult werden. Dies stellt sicher, dass alle Teammitglieder von Anfang an über das notwendige Wissen und die richtigen Fähigkeiten verfügen, um ihre Aufgaben sicher und effektiv zu erfüllen.
Insgesamt bietet digital-unterweisung also eine Reihe von Vorteilen, die weit über die Möglichkeiten traditioneller, einmal jährlich stattfindender Präsenzunterweisungen hinausgehen. Es handelt sich um eine zukunftsorientierte Investition, die die Sicherheit, das Wissen und die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig fördert.
Gibt es eine kostenlose Testversion?
Nein. Da wir einen umfangreichen Onboarding-Service und Premium-Betreuung für unsere Kundinnen und Kunden anbieten und nur mit ausgewählten Unternehmen arbeiten, können Sie unsere Software nur im kostenfreien Erstgespräch kennenlernen. Wir zeigen Ihnen in diesem Demo-Call anhand von Beispielen, wie Sie Ihre Mitarbeiter zeit- und ortsunabhängig und rechtssicher unterweisen können.
Registrieren Sie sich jetzt für ein kostenloses Erstgespräch!
Unsere digitalen Unterweisungen sind stark nachgefragt. Um mit uns zusammenzuarbeiten, ist eine kurze Registrierung mit relevanten Informationen zu Ihrem Unternehmen notwendig.
In einem kostenfreien Erstgespräch finden wir gemeinsam heraus, welche Lösung sich für Ihr Unternehmen am besten eignet.
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