Immer wieder kommt es vor, dass jemand eine Empfehlung im Nachhinein für sich beanspruchen möchte. Wir glauben Ihnen auch, dass Sie daran beteiligt waren, wenn jemand Kundin oder Kunde bei uns geworden ist und danken Ihnen auch dafür. Oftmals sind Sie allerdings nicht der Einzige, der eine Person im Nachhinein als seine/ihre Empfehlung beanspruchen möchte. Deshalb können wir Ihnen Ihre Belohnungen nur dann gewähnren, wenn Sie das Formular im Vorhinein ausgefüllt haben, da wir dann eindeutig nachweisen können, wer als erstes eine Person empfohlen hat.